Fragen und Antworten – Hier findest du die wichtigsten Fragen und unsere Antworten dazu.
Liegeplätze sind so zu wählen, dass die Schifffahrt nicht behindert wird.
Des weiteren ist es verboten, im Bereich von Wasserpflanzen wie Schilf, Binsen und Seerosen, stillzuliegen. In der Regel ist ein Abstand von 25 Meter einzuhalten. Beim Ankern und Saunieren bitte 50 Meter Abstand zum Ufer einhalten. Aus Lärmgründen bitten nicht in der Nähe von Anwohnerinnen und Anwohner zu saunieren.
Nie bei laufendem Motor baden! Mindestabstand von 2 m zum Motor einhalten. Gehe keine Risiken ein.
Der Kontakt mit der Schiffsschraube kann zu starken Verletzungen führen. Wenn Personen im Wasser sind, ist der Motor stets aus. Zusätzlich waren die Personen im Wasser stets einen Mindestabstand von 2 Metern rund um den Motor um Risiken zu vermeiden.
Starkwind- & Sturmwarnung beachten! Bei Sturmwarnung umgehend zurück in den Hafen.
Starkwindwarnung: Oranges Blinklicht, 40x pro Minute. Es ist geboten, Kontakt mit der Vermietung aufzunehmen. Und zurück in die Nähe des Hafen des Mietantritts zu fahren.
Sturmwarnung: Oranges Blinklicht, 90x pro Minute. Unverzüglich in den nächstgelegenen Hafen einfahren. Kontakt mit der Vermietung aufnehmen.
Nummern Vermietung: +41 41 201 09 48
Notruf: 117
Stets mindestens eine Person an Bord – immer zum Manövrieren des Boots bereit.
So kann auch im Notfall schnell Unterstützung geboten werden, Hilfe organisiert oder sogar eine Rettung vorgenommen werden. Ganz Grundsätzlich trägt der Schiffsführer oder die Schiffsführerin das Kommando und die Verantwortung an Bord.
Kreuzen zwei Motorschiffe der selben Kategorie – gilt Rechtsvortritt.
Fahren zwei Motorschiffe der selben Kategorie, von denen keines ausweichpflichtig ist, so auf kreuzenden Kursen, dass die Gefahr eines Zusammenstosses nicht auszuschliessen ist, weicht das Schiff, welches das andere an Steuerbord (rechte Seite des Bootes) hat (Rechtsvortritt).
Mindestabstand zu anderen von 50 m einhalten! Liegeplätze sind so zu wählen, dass die Schifffahrt nicht behindert wird.
Der Mindestabstand zu Kursschiffen und anderen beträgt 50 Meter.
Innere Uferzone von 150 m beachten! Nur befahren um an – oder abzulegen, stillzuliegen (ankern). Es ist der kürzeste Weg zu nehmen.
Motorschiffe dürfen die innere Uferzone (0 bis 150 Meter) nur befahren, um an- oder abzulegen, stillzuliegen (ankern) oder Engstellen zu durchfahren; sie haben dazu den kürzesten Weg zu nehmen (im rechten Winkel zum Ufer). Parallelfahrten zum Ufer sind untersagt. Parallelfahren ist erst in der äusseren Uferzone (150 bis 300 Meter) gestattet.
Vortritt beachten – Schiffe mit Blaulicht, Kursschiffe, Güterschiffe, Berufsfischer, Segelschiffe, Ruderboote, Personen, Tiere. 


Das Umfeld ist jederzeit im Blick zu behalten, um rechtzeitig reagieren zu können. Neben dem Vortritt der anderen Schiffe gilt auch ein besondere Aufmerksamkeit schwimmende Personen, Tieren und Gegenständen im Wasser.
Nicht in trübe oder unbekannte Gewässer springen! Unbekanntes kann Gefahren bergen.
Ein Sprung in unbekanntes Gewässer kann zu schweren Verletzungen führen. Vor allem Kopf- und Rückenverletzungen können die fatale Folge sein. Falls ein Sprung in unbekannte Gewässer aufgrund einer Rettung oder Bergung trotzdem nötig ist, springt man immer mit den Füssen voran und versucht dadurch zu verhindern, tief ins Wasser einzutauchen.
Weitere Gefahren wie Baumstümpfe und Äste oder auch Felsen unter Wasser sind nicht immer ersichtlich. Nach starken Unwettern muss ein extra Augenmerk darauf gelegt werden.
Sei nicht waghalsig – gehe keine Risiken ein.
Du musst weder dir noch irgendeinem anderen etwas beweisen. Unnötige Risiken müssen vermieden werden.
Atme normal und kontrolliert wenn du dich im See abkühlst – hyperventilieren ist lebensgefährlich.
Hyperventilation kann unbewusst (zum Beispiel durch Aufregung oder körperliche Anstrengung) oder auch bewusst (durch wiederholtes tiefes Ein- und Ausatmen) erfolgen. In einer frühen Phase kann die HyperÂventilation durch bewusstes Atmen wieder unter Kontrolle gebracht werden. Gelingt dies nicht, können Benommenheit und Bewusstlosigkeit die Folge sein.
Nie überhitzt ins Wasser springen! – Der Körper braucht Anpassungszeit.
Wenn man überhitzt ins kühle Wasser springt, entsteht aufgrund des Temperaturunterschiedes zwischen der Saunatemperatur und dem Wasser für den Körper eine enorme Stresssituation. Die Muskeln schmerzen und es können Muskelkrämpfe und Kreislaufprobleme auftreten. Da sich die Adern schlagartig verengen, kann das Blut nicht mehr richtig zirkulieren. Dies führt im schlimmsten Fall zu einem Kälteschock bis hin zur Ohnmacht oder einem Herzinfarkt.
Vorbeugend sorgt eine Dusche vor dem Gang ins Wasser für die entsprechende Abkühlung. Ist keine Dusche vorhanden: Langsam ins Wasser gehen, die Arme abwechselnd eintauchen und Gesicht und Oberkörper mit dem kühlen Wasser befeuchten bevor man ganz untertaucht.
Nie alkoholisiert oder unter Drogen in die Sauna und ins Wasser! – Medikamente und Suchtmittel beeinflussen deinen Körper.


Medikamente und Suchtmittel trüben das Bewusstsein. Gefährliche Situationen werden nicht erkannt und die eigenen Fähigkeiten überschätzt. Schmerzen und das allgemeine Körpergefühl werden nicht wahrgenommen oder sind getrübt. Dies kann zum Beispiel dazu führen, dass der Kreislauf darunter leidet und nicht richtig eingeschätzt werden kann. Dadurch wird die Gefahr eines Kreislaufkollapses deutlich erhöht.
Mache nur Sauna und gehe ins Wasser, wenn du dich wohl und körperlich Gesund fühlst – Nie mit vollem oder ganz leerem Magen schwimmen.
Fühlst du dich körperlich nicht wohl oder krank, steht dein Körper bereits unter erhöhter Belastung. Sei in diesem Zustand besonders vorsichtig und achte auf deine Körpersignale.


Nach dem Essen benötigt der Körper vermehrt Energie für die Verdauung. Aus diesem Grund fühlt man sich nach einem üppigen Essen oft müde und träge. Durch die verminderte Durchblutung des Gehirns können sportliche Betätigungen kurz nach einer Mahlzeit zu Schwindel und Übelkeit führen. Schlimmstenfalls wird man im Wasser ohnmächtig und ertrinkt lautlos.


Umgekehrt sollte man nicht mit komplett leerem Magen schwimmen, da eine Unterzuckerung im Wasser einen Hungerrast zur Folge haben kann.
Abkühlen nach der Sauna nie allein – habt immer ein Auge aufeinander.
Eine andere Person, welcher von Bord aus die erfrischende Abkühlung im See überwacht, kann im Notfall schnell Unterstützung bieten, Hilfe organisieren oder sogar eine Rettung vornehmen.
Nach der Sauna:
- An der frischen Luft abkühlen und etwas an Deck umherlaufen – Mach langsam & nimm dir Zeit.
- Kühl dich mit der Regenkelle ab.
- Steige nur langsam über die Badeleiter in den See.
- Weitere Person mit Deck die da ist.
Falls du noch einen Saunaboot-Long Gutschein (600 CHF) besitzt, melde dich bitte direkt per Mail bei uns: hello@saunaboot.ch.
Das frühere „Long“-Angebot wurde aus unserem Shop entfernt. Du kannst den Gutschein jedoch problemlos für eine Saunaboot Classic-Ausfahrt einlösen.
Wenn du möchtest, kannst du zudem Extras wie Bademäntel, Handtücher oder Getränke hinzubuchen. Bleibt danach noch ein Restwert übrig, bleibt dieser selbstverständlich auf dem Gutschein bestehen und kann später für eine nächste Buchung eingelöst werden.
Hier gibt es unsere Gutscheine: SAUNABOOT GUTSCHEIN
Wie können die Gutscheine verwendet werden / Sie können für eine Auszeit mit dem Saunaboot auf dem wunderschönen Vierwaldstättersee verwendet werden. Unter SAUNABOOT CLASSIC können die Beschenkten ein für sie passendes Datum und Slot auswählen und später im Warenkorb ihren Gutschein anwenden.
Gutschein Varianten
SAUNABOOT GUTSCHEIN (350.– CHF)
Mit diesem Gutschein ist eine Saunaboot-Classic Slot (4 h) an einem Montag, Dienstag oder Mittwoch gedeckt.
An diesen Tagen kann das Saunaboot vergünstigt für 350.– CHF gebucht werden.
Wenn der oder die Beschenkte einen Slot an einem anderen Tag z.B. Freitag buchen möchte oder Zusätze auswählt, entsteht einfach noch eine die dann noch zu zahlen ist.
SAUNABOOT CLASSIC (450.– CHF)
Mit diesem Gutschein ist eine Saunaboot-Classic Slot (4h) an jedem Wochentag gedeckt.
Wenn der oder die Beschenkte einen Montag, Dienstag oder Mittwoch buchen möchte, an dem das Saunaboot vergünstigt gebucht werden kann, bleiben 100.– CHF auf dem Gutschein erhalten. Diese können bei der Buchung natürlich auch für Bademäntel, Handtücher oder zusätzliche Getränke verwendet werden.
Wie kommt der Gutschein zu mir / Sobald ihr einen Gutschein bestellt habt, und der Kauf abgeschlossen wurde, bekommt ihr im Anhang der Bestätigung Mail den Gutschein sowie ein Saunaboot-Pop-Up Bastelbogen zugesendet.
Info / Unsere Gutscheine sind mit zwei Jahren datiert. Wenn Beschenkte es in diesen zwei Jahren nicht schaffen zu buchen können sie sich gerne einfach bei uns melden und wir verlängern diese dann selbstverständlich.


Was wenn wir gerne ein anderes Saunaboot Angebot verschenken möchten / Für andere Gutscheinwünsche schreibt uns gerne eine E-Mail und wir finden sicher eine Lösung. :-)
Falls du keine Buchungsbestätigung bekommen hast, bitten wir dich zuerst, einmal deinen Spam zu prüfen. Wenn dort nichts aufzufinden ist, kontaktiere uns gerne mit deinem Anliegen über E-Mail. Wir melden uns, so schnell es geht auf deine Anliegen zurück.
Du kannst aus irgendwelchen Gründen deinen Saunaboot-Aufenthalt nicht wahrnehmen und möchtest deine Buchung verschieben, einen Gutschein im Wert deiner Buchung oder stornieren …
Grundsätzlich gelten hier unsere Allgemeinen Geschäftsbestimmungen. Kontaktiere uns per Mail, um das weitere Vorgehen zu regeln.