Bootsregeln – Innere Uferzone von 150 m beachten!

Innere Uferzone von 150 m beachten! Nur befahren um an – oder abzulegen, stillzuliegen (ankern). Es ist der kürzeste Weg zu nehmen.

Motorschiffe dürfen die innere Uferzone (0 bis 150 Meter) nur befahren, um an- oder abzulegen, stillzuliegen (ankern) oder Engstellen zu durchfahren; sie haben dazu den kürzesten Weg zu nehmen (im rechten Winkel zum Ufer). Parallelfahrten zum Ufer sind untersagt. Parallelfahren ist erst in der äusseren Uferzone (150 bis 300 Meter) gestattet.