Bootsregeln – Kreuzen zwei Motorschiffe der selben Kategorie – gilt Rechtsvortritt. 



Kreuzen zwei Motorschiffe der selben Kategorie – gilt Rechtsvortritt.

Fahren zwei Motorschiffe der selben Kategorie, von denen keines ausweichpflichtig ist, so auf kreuzenden Kursen, dass die Gefahr eines Zusammenstosses nicht auszuschliessen ist, weicht das Schiff, welches das andere an Steuerbord (rechte Seite des Bootes) hat (Rechtsvortritt).